Allgemeine Geschäftsbedingungen

·          Wir haften nicht für Folgen unklarer oder unrichtiger Adressangaben, Versand
(Warenverladung), telefonischer Avisierung etc.

Eigentumsvorbehalt

·          Der Käufer erfüllt den Vertrag erst mit völliger Bezahlung der Ware. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleibt solange vorbehalten, bis sämtliche Forderungen aus dem laufendem Geschäftsverkehr restlos bezahlt sind, insbesondere auch eingegebene Schecks oder Wechsel eingelöst sind.

·          Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden oder in seinem Auftrag von einem Dritten weiterverarbeitet, so gelten wir als Hersteller. Das hergestellte Produkt wird unser Eigentum. Werden bei der Verarbeitung Waren verwendet, die im Eigentum Dritter stehen, so bestimmt sich unser Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis des Wertes, der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, zum Wert der im Eigentum des Dritten stehenden Ware.

·          Der Käufer ist zur Veräußerung von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftganges befugt. Der Käufer tritt mit Abschluss des Liefervertrages bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und uns die zur Geltungsmachung seiner Rechte gegen die weiteren erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter unserem Eigentum stehenden Waren ist der Käufer nicht berechtigt Von einer Pfändung oder Beschlagnahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

Schadenersatzansprüche des Kunden

·          Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Erfüllungsort, Gerichtstand, Teilunwirksamkeit

·          Für alle Ansprüche ist Erfüllungsort Norderstedt. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundsklage ist Norderstedt vereinbart. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit der Verträge unberührt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für die Geschäftsbeziehung zu Kaufleuten im Sinne des HGB.


 

Tangstedt Wilstedt 01.06.2015

 

Verantwortlichkeit nach § 6 TDG

Johannes Ahrens GmbH & Co. KG
Tangstedter Str. 1
22889 Tangstedt

Tel. 04109 / 9220
Fax 04109 / 1306
info@alsterkraft.de

Vertretungsberechtigt:

Herr Andreas Lühr
Amtsgericht Norderstedt HRA 1116
St.-Nr. 30 228 29101
Ust.-Nr. DE 135 500 626

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